Unsere Leistungen für Privatkunden
Unser persönliches Anliegen ist es, unsere Mandanten zu allen Notfallvorsorgethemen vollumfänglich zu beraten mit Vorsorgedokumenten vom Fachanwalt für den Tag X.
Unsere Leistungen für Privatkunden
Unsere Leistungen für Privatkunden
Warum Vorsorge wichtig ist
Ihr Mehrwert durch unser Konzept
Jeder kennt jemanden, der jemanden kennt, bei dem es zwar nie zu früh gewesen wäre, es dann aber plötzlich zu spät war.
Leider hatten wir in der Familie ebenfalls akute Notfälle zu bewältigen. Aus leidlicher Erfahrung wissen wir daher genau, welche Anlaufstellen für eine adäquate Notfallhilfe anzugehen sind und wie viel Mühe und Zeit das kostet. Dazu zählen Anwälte, Mediziner, Notare, Behörden, Banken und die eigene Familie.
Das haben wir uns zum Anlass genommen und erleichtern mit unserem Konzept dieses, ohnehin bereits schwierige, Themenfeld. Mit unserer Beratung vor Ort und Web ersparen Sie sich und Ihrem Umfeld viel Aufwand.
Unser Rundum-Vorsorge-Service beinhaltet neben der professionellen Erstellung aller Vorsorgedokumente durch Fachanwälte, einen jährlichen Update-Service sowie weitere Inklusivleistungen:
1. DOKUMENTE
Ihre persönlichen Unterlagen werden:
- gesammelt und geordnet
- strukturiert und digital archiviert
- Erläuterung, Beratung und Begleitung zur Erstellung aller Vollmachten und Verfügungen
2. SICHERHEIT
- anwaltliche Verwahrung der Originaldokumente
- Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Einbezug Ihrer Vertrauenspersonen
- physischer Datenspeicher mit Notfall-Koffer inkl. persönlichem Online-Portal
3. UPDATE
- jährlicher Update-Service für Sie
- immer rechtssicher aufgestellt
- persönliche Ansprechpartner im Notfall
Wir beraten Sie gerne zur Erstellung Ihrer:
Wir beraten Sie gerne zur Erstellung Ihrer:
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist der wichtigste Bestandteil Ihrer Vorsorgedokumente. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, Ihre Angelegenheiten verbindlich nach Ihren Wünschen und Vorstellungen umzusetzen. Für den Fall, dass der Bevollmächtigte ausfällt (z.B. durch Krankheit oder Unfall), bestimmen Sie zur Sicherheit eine oder mehrere weitere Vertrauenspersonen als weitere Bevollmächtigte in Ihrer Vorsorgevollmacht. Steht keine weitere Person zur Verfügung, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren unvermeidbar und es kommt zur Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist für die medizinische Behandlung im Sterbeprozess notwendig und stellt einen Blick in die Zukunft dar. In dieser Verfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung ist daher eine vorweggenommene Einwilligung oder Nicht-Einwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen. Die Ärzte sind an den von Ihnen geäußerten Willen gebunden. Wer seine Angehörigen also moralisch entlasten will, der sollte eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht verfassen.
Betreuungsverfügung
Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungs-verfügung notwendig macht. Denn manche Dinge kommen unerwartet: nach einem Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall kann schnell die Situation eintreten, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. In diesen Fällen bestimmt ein Amtsgericht einen Fremd-Betreuer, der dann alles bestimmt. Auf dieses Verfahren können Sie im Vorfeld Einfluss nehmen. Denn mittels der Betreuungsverfügung kann man bestimmen wer zum Betreuer wird und wer nicht, wo und wie Sie untergebracht sein möchten und wie mit Ihren Finanzen etc. umgegangen werden soll.
Sorgerechtsverfügung
Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe nicht einfach ein Familienmitglied oder die eingetragenen Paten übernehmen, sondern das Jugendamt diese Aufgabe wahrnehmen wird, wozu es auch rechtlich verpflichtet ist. Neben der Personensorge wird auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Erbes des Kindes bis zur Volljährigkeit geregelt. Die Eltern benennen dazu Haupt- sowie Ersatz-Sorgeberechtigte und haben auch eine Ausschlussmöglichkeit, wer das Sorgerecht nicht erhalten soll.